Ein Klassiker bei jedem zweiten Fußballspiel oder jeder Demonstration : Die Polizei filmt Euch, fast immer ohne Grund. Kommt man dann selbst auf die Idee, die Beamten ihrerseits zu fotografieren oder zu filmen, wird man in der Regel aufgefordert, dies zu unterlassen, oft verbunden mit einer Strafandrohung oder der Aufnahme der eigenen Personalien.
Das Bundesverfassungsgericht hat diese Praxis der Polizei jetzt in Frage gestellt. Nach Auffassung des BVerfG ist die Polizei, wenn sie Filmaufnahmen von einer Versammlung anfertigt, nicht ohne Weiteres berechtigt, die Identität von Versammlungsteilnehmern festzustellen, die die Polizeikräfte ihrerseits filmen. Die Identitätsfeststellung sei nur bei konkreter Gefahr für ein polizeiliches Schutzgut zulässig.
Die Karlsruher Richter sahen dabei durch die unzulässige Identitätsfeststellung vor allem das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Außerdem sei eine bloße Reaktion auf die von der Polizei gefertigten Bild- und Tonaufzeichnungen, etwa zur Beweissicherung mit Blick auf etwaige Rechtsstreitigkeiten, durchaus legitim.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Aktenzeichen 1 BvR 2501/13) ist http://www.bundesverfassungsgericht.de/…/rk20150724_1bvr250… im Wortlaut nachlesbar.