Dinge gibt es. Ihr erinnert euch bestimmt. Rückfahrt von Kamenz in der vergangenen Saison, Zwischenstopp am Dresdner Hauptbahnhof und eine MKÜ der Bundespolizei, die aufgrund einer Ordnungswidrigkeit – dem Fallenlassen von Papierschnipseln – einen völlig unverhältnismäßigen Zugriff vom Zaun bricht. Wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte musste sich das RHK-Mitglied Holm Monate später vor Gericht verantworten. Weil sich die Begebenheit differenzierter zugetragen hatte als von der Dresdner Staatsanwaltschaft vorgetragen, wurde das Verfahren gegen Holm eingestellt. Wir hatten im März darüber berichtet. Ein paar Wochen später kam erneut Post von der Bundespolizei aus Pirna. Der Bundespolizist, der Holm damals gewaltsam zu Boden gebracht hatte, um seine Identität festzustellen, meldete urplötzlich Ansprüche auf Schadenersatz an. „Die Ausübung des zu Boden bringens beanspruchte den Polizeiobermeister so sehr, dass er die Zähne zusammenbiss. Dabei erlitt er eine Absplitterung des Schneidezahns”. Die Heilbehandlungskosten von 141,75 Euro, so zumindest die BuPo, sollte doch Holm bezahlen. Blöd nur, dass der Beamte im Rahmen seiner Zeugenaussage vor Gericht nichts von dem Vorfall erwähnt hatte. Noch blöder, wenn durch private Videoaufnahmen vor Gericht deutlich wurde, dass das zu Boden bringen grundlos erfolgte. Nicht zuletzt aufgrund dieser Aufnahmen wurde das Verfahren wegen Widerstands ja eingestellt.
Der Anwalt vom Rechtshilfekollektiv, der Holm in der
Schadenersatzanspruchsache unterstützte, wies die Bundespolizei freundlich, aber bestimmt, auf diese Widersprüche hin und riet dem Polizeiobermeister, doch bei der Wahrheit zu bleiben. Die Behörde und der vermeintlich Geschädigte sahen daraufhin von der Forderung ab. Den Zahnersatz trägt nun wohl die Staatskasse.