Die sächsische Sportgerichtsbarkeit revidiert ihr Urteil minimal und zeigt, was sie von Meinungsfreiheit und Grundrechten hält. Die pauschale und kollektive Einschränkung der Fankultur soll angeblich die Selbstregulierungsprozesse fördern…da verschlägt es sogar dem Leipziger Zentralorgan die Sprache.
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