Sascha, Aron und Michael waren am Amtsgericht im sächsischen Freiberg der Körperverletzung und des schweren Raubes angeklagt. Nach dem Pokalspiel der BSG Chemie beim BSC Freiberg vor knapp zwei Jahren – damals gewannen die Freiberger im Elfmeterschießen – wurden nach dem Spiel drei Fans des Heimvereins in Stadionnähe Jacken und Pullover entwendet. Die an die Tat anschließende Fahndung der Bereitschaftspolizei stellte die drei Angeklagten in der Nähe des Tatorts aufgrund einer groben Täterbeschreibung: groß, kurze Haare und schwarze Jacke.
Drei Verhandlungstage benötigte nun das Gericht, um die Unschuld der drei Angeklagten festzustellen. Mehr als zehn Zeugen wurden dabei angehört. Selbst die Staatsanwaltschaft plädierte am Ende auf Freispruch. Schlussendlich konnten Sascha, Aron und Michael die Tatbeteiligung nicht ansatzweise nachgewiesen werden. Aufgrund der ungenauen Täterbeschreibung ohne individuelle Merkmale hätten mehr als die Hälfte der damals anwesenden Zuschauer als Täter in Frage kommen können. Insbesondere die Verteidigung kritisierte dabei die Ermittlungsarbeit der Polizei, die sich die erstbesten Fans »schnappte« und den Geschädigten als mutmaßliche Täter präsentierte. Die dabei angewandten Methoden der »Identifizierung« genügten laut Verteidigung nicht ansatzweise den Standards und Anforderungen polizeilicher Arbeit. Gericht und Staatsanwaltschaft schlossen sich dieser Argumentation teilweise an, wiesen aber auch auf die schwierige Situation der ermittelnden Beamten hin.
Das Rechtshilfekollektiv freut sich über den Freispruch und ist – wie die Angeklagten und deren Verteidigung – erleichtert darüber, dass eine Verurteilung Unschuldiger abgewandt werden konnte. Die Kosten der Verhandlung trägt in diesem Fall die Staatskasse.